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Produktpolitik

Die Unternehmen der Glasindustrie stellen eine Vielzahl unterschiedlicher Glasprodukte her. Besonders an die Produkte der Behälterglasindustrie werden immer wieder strenge Anforderungen in punkto Umweltfreundlichkeit, Nachhaltigkeit und Recyclingfähigkeit gestellt. 

Letzteres spielt auch in der Flachglasindustrie eine große Rolle. Der BV Glas begleitet die politischen Prozesse im Hinblick auf (verpackungs-)relevante Gesetze und Verordnungen, Ökobilanzen sowie Initiativen aus der abfüllenden Industrie und dem Handel.

Die europäische Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verpackungsrichtlinie) legt seit 1994 den Rahmen für den Umgang mit Verpackungen und ihren Abfällen fest. Ziel ist es, die Auswirkungen der Abfälle auf die Umwelt zu vermeiden bzw. zu verringern sowie einen funktionierenden Binnenmarkt zu gewährleisten.

Mit Artikel 6 legt die Richtlinie Recyclingziele für die verschiedenen Verpackungsmaterialien fest, die jeweils von den Mitgliedstaaten erfüllt werden müssen. Das Recyclingziel für Glasverpackungen liegt bei 75 Prozent. Seit dem Jahr 2020 gilt auf europäischer Ebene eine neue Berechnungsmethode, die bei der Ermittlung der Recyclingquote nicht mehr auf die Zuführungsmenge (entspricht Glassammelmenge) abstellt, die bei der Aufbereitungsanlage zum Recycling angeliefert wird, sondern auf die Menge, die nach der Aufbereitung für die Herstellung von neuen Glasverpackungen zur Verfügung steht (Verschiebung von Input zu Output der Aufbereitungsanlage). Die output-basierte Quote in Deutschland liegt bei den Glasverpackungen bei 80,3 Prozent für das Jahr 2022 und basiert auf Angaben des Umweltbundesamtes (UBA), das die europäische Berechnungsmethode übernommen hat. Die Glassammelquote (input-basiert) liegt deutlich höher bei 85 Prozent für 2022.

1991 wurde die Verpackungsverordnung (VerpackV) in Deutschland eingeführt. Sie dient unter anderem der Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie und verpflichtet die deutsche Wirtschaft, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und bei deren Entsorgung mitzuwirken (Produktverantwortung).

2019 hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) die VerpackV abgelöst.

Ziel des VerpackG ist es, die Vermeidung und das Recycling von Verpackungen noch stärker zu fördern und einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den dualen Systemen sicherzustellen.

  • Das Ziel der Abfallvermeidung soll durch die Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen (§ 1(3)) und einer Zielquote für Mehrweg in Höhe von 70 Prozent gestärkt werden.
  • Zur Mehrwegförderung hat das VerpackG eine Hinweispflicht (§ 32) am Verkaufsort für pfandpflichtige Getränkesegmente eingeführt.
  • Mit der Einführung eines Einwegpfands in Höhe von 0,25 € (§ 31), wurden für den Verbraucher die gleichen Voraussetzungen bei der Rückgabe von Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen geschaffen.

Die dualen Systeme sind für die Sammlung und Entsorgung von Verpackungen zuständig, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Somit sind die dualen Systeme auch für den überwiegenden Anteil der anfallenden Glasverpackungen zuständig. Diese werden in der Regel über die Altglascontainer gesammelt und bleiben so im Recyclingkreislauf. Das VerpackG setzt den dualen Systemen Verwertungsziele (§ 16). Für Glas ist die Verwertungsquote auf 90 Prozent angehoben worden.

Kontakt

Bundesverband Glasindustrie e.V.
Hansaallee 203
40549 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211/ 902278 - 20
E-Mail: info(at)bvglas.de
Internet: www.bvglas.de