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Umwelt

Die Mitgliedsunternehmen des BV Glas sind in ihrer Arbeit täglich mit umweltrelevanten Fragestellungen befasst. Dies betrifft einerseits die Genehmigungen ihrer Anlagen und andererseits die Herstellung und Anwendung ihrer Produkte. Zur Glasherstellung werden verschiedene Rohstoffe benötigt und es entstehen Emissionen in Luft, Wasser und Boden sowie Reststoffe.

Von Seiten der Politik wird immer wieder die Forderung nach nachhaltigem und ressourcenschonendem Verhalten der Industrie laut. Die Glasindustrie setzt diese Forderungen bereits seit Jahrzehnten um und ist Wegbereiter für effiziente Techniken und innovative Produkte. Die Glasindustrie leistet mit weiteren Maßnahmen einen wichtigen und aktiven Beitrag zum Klima- und Umweltschutz.

Die REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006), das Chemikalienrecht der Europäischen Union, ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. REACH steht für „Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“, also die Anmeldung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen. Ziel von REACH ist es, die sichere Verwendung von Chemikalien zu fördern, um die menschliche Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen. Deshalb sollen alle Stoffe, ihre Eigenschaften und ihre Verwendung in einer zentralen Datenbank bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki erfasst werden. REACH verpflichtet daher Unternehmen, Stoffe zu registrieren und in den Lieferketten Informationen über die Stoffe weiterzugeben.

Die Glasindustrie kann von den Pflichten der REACH-Verordnung als Hersteller, Importeur und insbesondere als Verwender von Stoffen, das heißt als sogenannter nachgeschalteter Anwender, betroffen sein. Als nachgeschaltete Anwender haben Glashersteller unter anderem die Pflicht, nur solche Stoffe einzusetzen, die durch den Hersteller bzw. Importeur bereits registriert sind. Glas selbst ist unter REACH als Stoff definiert, der allerdings meistens von der Registrierungspflicht ausgenommen ist (Anhang V Ziffer 11 REACH).

BV-Glas-Positionspapier zur Registrierungspflicht

BV-Glas-Positionspapier zu Zwischenprodukten

BV-Glas-Positionspapier SCIP-Datenbank

Die Richtlinie über Industrieemissionen (Richtlinie 2010/75/EU, engl. Industrial Emissions Directive, kurz IED) bildet EU-weit die Grundlage für die Genehmigung, den Betrieb, die Überwachung und die Stilllegung von Industrieanlangen. Die IED ist im Rahmen des Null-Schadstoff-Ziels für eine schadstofffreie Umwelt des European Green Deal überarbeitet worden. Die politische Einigung ist nach einem intensiven Rechtsetzungsverfahren erreicht. Die Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU wird im Sommer 2024 erwartet. 20 Tage später wird die Richtlinie in Kraft setzen und die 22-monatige Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten beginnt.

Die Novelle soll die Investitionen der Industrie in die Bahnen lenken, die für den Übergang Europas zu einer schadstofffreien, wettbewerbsfähigen und klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 erforderlich sind. Weiterhin soll die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen vermieden und vermindert werden, beste verfügbare Techniken (BVT) für Industrieanlagen werden festgelegt und aus den BVT werden Grenzwerte für Emissionen in Luft und Wasser abgeleitet. Wesentliche Änderungen sind:

  • dass aus den BVT Umweltleistungsgrenzwerte bzw. Umweltleistungsniveaus abgeleitet werden für Verbrauchswerte, Ressourceneffizienz in Bezug auf Materialien, Wasser und Energie, Wiederverwendung von Materialien, Wiederverwendung von Wasser und die Abfallerzeugung.
  • dass ein Umweltmanagementsystem für jede Anlage inklusive eines Chemikalienmanagements und eines Transformationsplans zu erstellen ist.

Die Umsetzung in deutsches Recht soll kurzfristig beginnen, da sich das Bundesumweltministerium das Ziel gesetzt hat, die Umsetzung bis zur Bundestagswahl im Herbst 2025 abzuschließen.

Kontakt

Bundesverband Glasindustrie e.V.
Hansaallee 203
40549 Düsseldorf

Telefon: +49 (0)211/ 902278 - 20
E-Mail: info(at)bvglas.de
Internet: www.bvglas.de